Was wird gefördert?
Gefördert wird
- Der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung (Senkrechtmarkisen, Markisen, Raffstoren, Rollladen)
Motorisierter außenliegender Sonnenschutz erfüllt die Anforderungen an eine optimierte Tageslichtversorgung, da er individuell regelbar ist und je nach Lichteinfall auf die notwendigen Bedürfnisse hin optimiert werden kann.
Vorteilhaft kann die Ausstattung mit einem Sonnensensor sein.
Dabei sind die Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz einzuhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
- Fördersätze Einzelmaßnahmen
- Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz 20 Prozent.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für außenliegenden Sonnenschutz liegt bei 2.000 Euro (brutto).
- Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes Teilprogramm festgelegt. Im Teilprogramm „Einzelmaßnahmen“ (Teilprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen = BEG EM) beträgt diese für Wohngebäude 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Wie bekommen Sie die Förderung?
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden!!!
- Der Energie-Effizienz-Experte muss bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zwingend eingebunden werden. Einen Energie-Effizienz-Experten in Ihrer Nähe finden Sie unter https://www.energie-effizienz-experten.de/
- Bevor der (eigentliche) Antrag gestellt werden kann, erstellt der Energieeffizienz-Experte eine so genannte „technische Projektbeschreibungˮ (TPB), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird.
- Für diese stellt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein elektronisches Formular zur Verfügung. Dieses finden Sie unter: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem
Welche erforderlichen Nachweise brauchen Sie?
- Bestätigung eines Experten Ihrer Wahl aus der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de)
- Herstellernachweis zu dem Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgungʺ
- Nachweis der Einhaltung der Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz
- Vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und –kosten.
Quelle: bmwi.de (tma-beg-em.pdf – Seite 5, 1.2)